Hartz IV und Wohnen
DOSSIER - Mieterforum Ruhr:
Keine Vertreibung! Keine Gettos!
Am 1.1.2005 ist die bisherige Arbeitslosen- und Sozialhilfe weggefallen. Das betrifft auch die Kosten der Wohnung. Diese Kosten werden nur in begrenzter Höhe übernommen!
Zwar bezahlt das „Jobcenter“ neben einer Grundpauschale (345 Euro bei 1 Person) auch noch die Kosten der Wohnung (Miete, Zinsen, Nebenkosten) und der Heizung. Diese Kosten werden auf Dauer aber nur in „angemessener Höhe“ bezahlt. Und was das heißt, bestimmt das Job-Center. Näheres



