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Keine Vertreibung! Keine Gettos!
[1]
Am 1.1.2005 ist die bisherige Arbeitslosen- und Sozialhilfe weggefallen. Das betrifft auch die Kosten der Wohnung. Diese Kosten werden nur in begrenzter Höhe übernommen!
Zwar bezahlt das „Jobcenter“ neben einer Grundpauschale (345 Euro bei 1 Person) auch noch die Kosten der Wohnung (Miete, Zinsen, Nebenkosten) und der Heizung. Diese Kosten werden auf Dauer aber nur in „angemessener Höhe“ bezahlt. Und was das heißt, bestimmt das Job-Center. [2] Näheres
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[2] Näheres: http://www.mieterforum-ruhr.de/de/aktion/kampagnen/index.php/art_00000090
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