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Wer heute länger als ein Jahr arbeitslos ist, bekommt keine Arbeitslosenhilfe mehr, die sich in der Höhe am letzten Einkommen orientiert hat, sondern das sogenannte „Arbeitslosengeld II“ - im Volksmund Hartz IV genannt. Für die meisten ist das erheblich weniger als das Arbeitslosengeld I, weshalb erhebliche finanzielle Einbußen die Folge sind. Das betrifft auch die Wohnung. Dieser Ratgeber will erklären, welche Regeln gelten und was man als Langzeitarbeitsloser tun kann. [1] Zum Ratgeber
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