Bochumer Sozialforum - http://www.sozialforum-bochum.de
Das Bochumer Sozialforum informiert über Verschärfungen bei Hartz IV:
Sanktionen ab 2007: 100% - Kürzung bis auf voll NULL !!
I. Über 25jährige:
II. Unter 25jährige:
Allgemeines:
Die Kürzung wird jeweils berechnet vom maßgeblichen Regelsatz nach § 20. Ist die Zahlung geringer als die vorzunehmende Kürzung (z.B. wegen eigenen angerechneten Einkommens) so werden die Kürzungsbeträge auch von den Leistungen nach den §§ 21 bis 23 abgezogen (Mehrbedarfe und Wohnungskosten).
Bei Kürzungen um mehr als 30 % können Sachleistungen erbracht werden. Sie sollen erbracht werden, wenn minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben.
Bei kumulativer Verletzung von Pflichten nach Absatz 1 bzw. 4 und Absatz 2 laufen die Minderungen parallel ab. Es werden dabei nicht die Prozentwerte, sondern die Sanktionsbeträge addiert. Während der Sanktionen besteht kein Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB XII.
Sanktionen dürfen nur zeitnah und nach vorheriger Belehrung erfolgen. Davon wird häufig abgewichen. Die Sanktionen dauern drei Monate. Bei U 25jährigen kann sie auf sechs Wochen beschränkt werden („Flexibilisierung“). Auch Sozialgeld kann entsprechend gekürzt werden, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen.
Wir müssen uns nicht alles gefallen lassen!
Das alles ist kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken! Ein sog. „Fehlverhalten“ darf nicht automatisch Sanktionen in Gang setzen. Oft lassen sich Rechtsmittel dagegen einlegen. Allerdings darf man ARGE-Aufforderungen jeglicher Art nicht einfach ignorieren. Wir raten, zur Unabhängigen Sozialberatung zu kommen, um die rechtlichen Möglichkeiten abzuklären.
Unabhängige Sozialberatung im Sozialen Zentrum:
Di. 16 – 18 Uhr, Do. 11 – 13. Uhr, Tel: 02 34 / 46 01 69
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