Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:

Unabhängige Sozialberatung

Beratungszeiten:
Dienstag: 16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 11.00 - 13.00 Uhr

 
Seite drucken/Page
Donnerstag 28.02.08, 00:54 Uhr

»Demokratie soll vorm Betriebstor enden«

Hamburger Landgericht verhandelt Unternehmerklage gegen Internetportal Labournet. Firma sieht sich durch Veröffentlichung eines anonymen Berichts über Lohndrückerei geschädigt

[www.jungewelt.de] Nach Artikel fünf des Grundgesetzes hat jeder das Recht, »seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten«. Kompliziert wird es damit jedoch manchmal, wenn es um Vorgänge im Betrieb geht. So veröffentlichte LabourNet, das Internetportal für Gewerkschafter, anonym einen Beitrag eines Beschäftigten der in Hamburg ansässigen Unternehmensgruppe Ixion-Auerbach, die im Bereich Maschinenbau nach eigenen Angaben rund 180 Leute beschäftigt. Einer davon schrieb am 11. Mai 2006 unter anderem, Ixion sei »ein typischer Mittelständler. Mit der Keule von Standortverlagerung und Insolvenz werden der Belegschaft Zugeständnisse abgepreßt«.

Die Verantwortlichen bei Ixion fühlten sich durch diesen Beitrag geschädigt. Sie haben zwar erklärt, nichts an der Darstellung sei wahr. Doch bezeichnenderweise fehlt bis heute jedes Verlangen nach Gegendarstellung. Obwohl das Mittel der eidesstattlichen Erklärung beliebt ist, um öffentliche Kritik zu unterbinden, hat die Firma es bislang nicht genutzt. Offenbar fürchtet man doch Widerspruch aus der eigenen Belegschaft.

Die Verteidiger der Unternehmensspitze führen lieber ein Kampf um Werturteile. So monieren sie, der bei LabourNet verwendete Ausdruck »Kapitalisten« enthalte »ein eindeutig negatives Werturteil«. Und natürlich »erpreßt« die Geschäftsleitung im strafrechtlichen Sinne auch niemanden.

Zunächst hatte sich das Unternehmen im Februar 2007 mit Hilfe der Staatsanwaltschaft bemüht, den Namen des anonymen Verfassers herauszufinden. Doch LabourNet berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, die Aktion lief ins Leere. Danach nahm die Ixion-Rechtsvertretung die verantwortliche Redakteurin von LabourNet, Mag Wompel, ins Visier. LabourNet hätte mit der Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte von Unternehmern im strafrechtlichen Sinne verletzt. Dabei werden in dem anonymen Bericht gar keine Personen namentlich genannt.

Gegen diesen Angriff auf seine Pressefreiheit wehrt sich LabourNet, das »Internetportal für Ungehorsame mit und ohne Job«. Eine von negativen Assoziationen freie Wertung will und kann es Ixion nicht bieten. Es gehe auch darum zu verhindern, daß sich Unternehmen mit juristischen Konstruktionen rechtsfreie Räume im Betrieb schaffen können, meint die LabourNet-Redaktion.

Nun hat Ixion beim Landgericht Hamburg beantragt, daß LabourNet zur Entfernung der gesamten Berichterstattung über die Firma aus dem Internet verurteilt wird. Ferner soll es Mag Wompel gerichtlich untersagt werden, die derzeitigen oder ehemaligen Beschäftigten weiter dazu aufzurufen, über die Zustände bei Ixion-Auerbach zwecks Ermittlung der Tatsachen zu berichten. Am morgigen Freitag wird der Fall ab 12 Uhr vor dem Landgericht Hamburg (Sievekingplatz 1, Sitzungsraum B 335) verhandelt.